Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
Aktuelle News
DAX-Familie hebt Kappungsgrenze an
10.03.2024
Der zur Gruppe Deutsche Börse gehörende Indexanbieter Stoxx Ltd. erhöht den zulässigen Maximalanteil einzelner Unternehmen an einem Index zum 18. März von 10 auf 15 Prozent. Diese Änderung der sogenannten Kappungsgrenze betrifft die Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX, die damit internationalen Standards angeglichen werden sollen. So setzen etwa der (ebenfalls 40 Titel umfassende) italienische FTSE MIB und der französische CAC 40 das Limit auch bei 15 Prozent. Größere Indizes wie der S&P 500 verzichten ganz auf eine Kappungsgrenze.
Die Anteile der Aktiengesellschaften an ihrem jeweiligen Index werden einmal pro Quartal betrachtet und gegebenenfalls reduziert. Zwischen den Prüfzeitpunkten sind künftig auch zeitweise bis zu 20 Prozent Anteil erlaubt, um außergewöhnlichen Kursausschlägen Raum zu geben. Bisher hat indes noch nie ein DAX-Unternehmen einen Anteil von 15 Prozent erreicht. Die neue Kappungsgrenze dürfte dessen ungeachtet in vielen Fonds, vor allem börsennotierten Indexfonds (ETFs), für Umbauten sorgen.
Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstliche Intelligenz oder saubere Energie spezialisiert haben, werben mit sehr attraktiven Performancezahlen aus der jüngeren Vergangenheit. Ein Blick weiter zurück offenbart jedoch häufig, dass es vorher zu deutlichen Verlusten gekommen war.
So steht an der Spitze der Performancetabelle für 2023 ein Krypto- und Blockchain-ETF, der ein Jahresplus von 263 Prozent vorweisen kann. Diese spektakuläre Rendite relativiert sich, wenn man einbezieht, dass 2022 mit einem Minus von 85 Prozent abgeschlossen wurde. Um das auszugleichen, hätte es 2023 fast 650 Prozent Aufwuchs gebraucht.
Das Fondsanalyse-Unternehmen Morningstar hat 148 in Europa vertriebene Themen-ETFs unter die Lupe genommen. 2023 schafften sie durchschnittlich ein beachtliches Plus von 18,2 Prozent. Der breite Markt – und darauf basierende ETFs – performten allerdings noch besser. So konnten Anleger mit einem MSCI World ETF 19,5 Prozent Rendite einfahren. Experten warnen vor der „Performance-Falle“ von Themen-ETFs: einsteigen, wenn gerade eine beeindruckende Kursrallye stattgefunden hat, um dann den folgenden Abschwung mitzunehmen.
Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.
Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.
Dauerwachstumsmarkt Healthcare
18.01.2024
In diesen Wochen, in denen gefühlt niemand von Viren verschont bleibt, klingeln wieder die Kassen der Apotheker und Pharmahersteller. Gesundheit ist vor allem in den Wintermonaten ein einträgliches Geschäft – aber auch im Rest des Jahres ein Gewinnbringer fürs Aktienportfolio. So hat der MSCI Healthcare Index von 2008 bis 2023 ein Plus von 462 Prozent verzeichnet, während der allgemeine MSCI World auf „nur“ 350 Prozent kam. Nicht wenige auf Gesundheit fokussierte Aktienfonds erwirtschafteten in den letzten zehn Jahren ein Plus nahe zehn Prozent p. a. – oder gar mehr.
Angesichts der alternden Weltbevölkerung gehen die meisten Analysten davon aus, dass die Hausse noch einige weitere Jahre anhalten wird. Für Anleger ebenfalls attraktiv: Healthcare-Aktien performen nicht nur stärker als der breite Markt, sondern zeigen dabei auch weniger Kursausschläge. Denn die Gesundheitsversorgung ist von der Konjunkturlage nur in geringem Maße abhängig, Schätzungen zufolge sind daher lediglich rund 15 Prozent der einschlägigen Titel eher risikoreich. Wer sich auf die defensiveren anderen 85 Prozent konzentriert, die ihr Geschäft mit etablierten Medikamenten, medizinischen Geräten und Gebrauchsgütern oder Gesundheitsleistungen bestreiten, dürfte damit eine vergleichsweise sichere Bank im Portfolio haben.
DAX blickt auf starkes Jahreswachstum zurück
11.01.2024
Angesichts der Konjunkturmeldungen der vergangenen zwölf Monate reibt sich so mancher Marktbeobachter verwundert die Augen: Der Deutsche Aktienindex (DAX) hat im Jahr 2023 einen Höhenflug hingelegt wie seit 2012 nicht mehr. Über 20 Prozent Plus verzeichneten die 40 Titel im Durchschnitt, im Dezember überschritt der Index erstmals die Marke von 17.000 Punkten. Noch etwas stärker performten US-Aktien, die gemessen am S&P 500 Index um satte 24 Prozent zulegten, getrieben vor allem durch Tech- und hier insbesondere Künstliche-Intelligenz-Titel. Dies- wie jenseits des Atlantiks haben die Börsianer offenbar schon baldige Zinssenkungen eingepreist, die wegen der stark zurückgegangenen Inflation erwartet werden.
Noch befinden sich die Zinsen indes auf hohem Niveau, was neben den Börsengewinnen dem Vermögen der deutschen Haushalte zugutekommt. Laut Analyse einer deutschen Großbank wuchs der Wert der von den Bundesbürgern gehaltenen Wertpapiere, Bankeinlagen, Bargeldbestände und Ansprüche gegenüber Versicherern 2023 um 6,4 Prozent und beläuft sich nun auf über 7,9 Billionen Euro (Immobilien exklusive). Für das neue Jahr erwarten die Volkswirte ein Vermögenswachstum von rund vier Prozent.
Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen hat exemplarisch untersucht, wie sich ein Aktiensparplan und eine Rentenversicherung mit 80-prozentiger Beitragsgarantie in verschiedenen 30-Jahres-Szenarien auf das angesparte Vermögen auswirken. Fazit: Läuft es an den Börsen nicht gut, steht man mit einem Garantieprodukt deutlich besser da – während auf der anderen Seite die Rendite bei einem günstigen Verlauf kaum schmaler ausfällt als bei einem Aktiensparplan.
Das hypothetisch betrachtete Garantieprodukt weist eine Aktienquote von 65 Prozent auf. Damit würde es im Schnitt 4,8 Prozent Jahresrendite schaffen, 1,3 Prozentpunkte weniger als der Aktiensparplan. In den 10 Prozent der ungünstigsten Börsenverlaufsszenarien aber läge der Verlust mit dem Garantieprodukt bei nur 0,1 Prozent p. a., mit dem Aktiensparplan hingegen bei 2,8 Prozent. Akkumuliert würde das Einbußen von 2 versus 32 Prozent bedeuten. Noch mehr Federn würde man mit einem Aktiensparplan in den negativsten 5 Prozent der Szenarien lassen: Der Gesamtverlust beliefe sich dann im Schnitt auf 47 Prozent, während es bei der Rentenversicherung moderate 8 Prozent wären.
Frauen verdienen nicht nur für die gleiche Arbeit weniger als Männer („Gender Pay Gap“), sondern vermehren ihr Erspartes auch weniger renditeträchtig („Gender Investment Gap“). So legt beispielsweise etwa jeder dritte Mann Geld an den Kapitalmärkten an, bei den Frauen sind es nur 18 Prozent.
Eine aktuelle Studie namens „Finanzielle Sozialisierung und der Gender Investment Gap“ beleuchtet mögliche Ursachen für diesen Unterschied, der nicht zuletzt die Rentenlücke verschärft. Eine zentrale Rolle dürfte die Familie spielen: Mit Söhnen wird offenbar häufiger über Finanzangelegenheiten gesprochen als mit Töchtern. „Es könnte entweder der Fall sein, dass Finanzen als ein traditionell männliches Thema mit Töchtern tatsächlich weniger diskutiert werden als mit Söhnen. Oder es könnte sein, dass Töchter weniger an dem Thema interessiert sind und daher die Eltern sie seltener in Diskussionen darüber einbeziehen“, so die Autorinnen von der Universität Mannheim. Überdies fehle es an weiblichen Vorbildern für erfolgreiches Investieren. Die Forscherinnen fordern, Finanzbildung in den Schullehrplänen zu verankern, damit die Geschlechter gleichermaßen erreicht werden.
Noch gehören sie in deutschen Unternehmen und Privathaushalten zu den Exoten, doch die Verbreitung steigt angesichts des enormen Schadenspotenzials stetig: Cyberversicherungen. Die Policen zum Schutz vor den Folgen von Hacker- und Malwareangriffen legten 2022, gemessen an den Prämieneinnahmen, um satte 56 Prozent zu. Auch in diesem Jahr wächst der Markt weiterhin kräftig. Dazu dürfte unter anderem die kontinuierlich steigende Zahl der Cyberschutz-Anbieter beitragen.
Eine Analyse von 16 Cyber-Bedingungswerken, durchgeführt von einem darauf spezialisierten Maklerunternehmen, hat nun offenbart: Die Leistungen und Deckungsumfänge liegen mitunter weit auseinander, denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. Umso wichtiger ist es, bei der Tarifauswahl die eigenen Schwerpunkte gezielt zu adressieren. Im Zentrum der Überlegungen stehen die folgenden vier Themenblöcke: 1. Wann genau greift die Versicherung (Trigger)? 2. In welchen Fällen gilt der Schutz nicht (Ausschlüsse)? 3. Welche Schutzvorkehrungen werden vom Versicherungsnehmer verlangt (Obliegenheiten)? 4. Soll die Zahlung von Lösegeld eingeschlossen sein?