Kommt es im Urlaub zu Verletzungen oder Erkrankungen, ist eine ärztliche Konsultation oft unvermeidlich. Sorgsam sollte man jedoch auswählen, bei wem man sich in Behandlung begibt – und das nicht nur aus medizinischen Gründen. Denn einige Versorger nutzen die Not betroffener Touristen zur Abzocke. So mehren sich etwa Berichte, wonach in ägyptischen Reisehochburgen mitunter das 20- bis 30-Fache der Honorare verlangt wird, die hierzulande üblich sind. Besonders unangenehm fallen dabei Hotelärzte und -kliniken auf. Es kommt auch vor, dass Hotelpersonal Provision für die Empfehlung an bestimmte Mediziner erhält, weshalb solche Tipps nicht immer zuverlässig sind.
Der ohnehin dringend zu empfehlende Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung schützt die überteuert behandelten Patienten nur bedingt: Erstattet werden nur die ortsüblichen Kosten. Den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Sie sollten daher wenn möglich Vertragsärzte und -kliniken des Versicherers in Anspruch nehmen. Zudem ist es sinnvoll, die Leistungen und Preise vor einer Behandlung schriftlich zu fixieren.
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Eine Analyse des Versicherer-Gesamtverbands GDV belegt enorme Kostensteigerungen für die Beteiligten an Gerichtsverfahren. So mussten 2020 für einen typischen Prozess wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags für einen defekten Neuwagen noch 8.310 Euro entrichtet werden; aktuell sind es 11.109 Euro, mithin 34 Prozent mehr. Wer wegen der Ersteigerung einer gefälschten Armbanduhr vor Gericht zieht, muss sogar 43 Prozent mehr berappen als vor fünf Jahren.
Verantwortlich dafür sind hauptsächlich die Anwalts- und Gerichtsgebühren, die gerade zum 01. Juni erneut merklich angehoben wurden. Doch auch die Inflation trägt zu dem unseligen Trend
bei, da sie den durchschnittlichen Streitwert erhöht, der wiederum die Basis für die Gebührenberechnung bildet.
In der Konsequenz verzichten viele Menschen, die nicht rechtsschutzversichert sind, aus Kostengründen auf die Durchsetzung ihres Rechts. So legte eine vom Bundesjustizministerium veranlasste Umfrage unter Anwälten offen, dass ein Klageverzicht von den Mandanten in 60 Prozent der Fälle mit den zu erwartenden Kosten begründet wird.
Von einem „Todeskreuz“ ist in der Börsensprache die Rede, wenn der kurzfristige Kurswert einer Aktie oder eines Index unten den langfristigen fällt, etwa bei einer Betrachtung von 50 vs. 200 Handelstagen. Das sich daraus ergebende Chartbild kann an ein Kreuz erinnern. Und genau das war nach Ostern bei großen Indizes wie S&P 500 und MSCI World sowie bei Einzeltiteln wie Nvidia und Apple zu beobachten.
Manche Marktteilnehmer werten dies als schlechtes Omen; als der S&P 500 im Jahr 2000 ein „Todeskreuz“ zeigte (Dotcom-Blase), ging es danach noch weitere zwei Jahre lang um bis zu 40 Prozent abwärts. Betrachtet man hingegen alle 25 in den vergangenen 100 Jahren aufgetretenen Kreuze, findet sich kein belastbarer Hinweis für eine besondere Aussagekraft dieser Konstellation. Vielmehr ist sie eine logische Folge einer deutlichen Baisse, ohne dass deren Fortdauer daraus abgeleitet werden könnte. Als Signal zum Verkaufen taugt ein „Todeskreuz“ daher nicht, für diese Entscheidung sollten Anleger handfestere Indikatoren heranziehen.
Inklusive Pensionskassen und -fonds haben die deutschen Lebensversicherer 2024 rund 102 Milliarden Euro an ihre Kunden überwiesen. Zwei Jahre zuvor waren es noch gut zehn Milliarden
weniger. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Jahrbuch „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025“ hervor. Im Bestand der Unternehmen finden sich aktuell rund 84 Millionen Lebensversicherungspolicen, darunter 46 Millionen Rentenversicherungen.
Auf Wachstum stehen die Zeichen auch bei den Beitragseinnahmen, die mit 94,6 Milliarden Euro um 2,8 Prozent über dem Vorjahreswert lagen. Dafür sorgten vor allem Versicherungen mit Einmalbeitrag, die ein Plus von 10 Prozent schafften und 28 Milliarden Euro mobilisierten, während Policen mit laufendem Beitrag auf Vorjahresniveau blieben.
„Rückläufige Inflationsraten, die aktuelle Zinsentwicklung und steigende Löhne kurbeln die Nachfrage an. Lebensversicherer stehen für Stabilität und Sicherheit – auch in unsicheren Zeiten“, betont Moritz Schumann, stellvertretener Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV.
Nachhaltigkeit in der Geldanlage finden 50 Prozent der Bundesbürger laut einer neuen forsa-Umfrage wichtig, 17 Prozent sehr wichtig. Für dieses Anliegen wären sie sogar bereit, eine geringere Rendite in Kauf zu nehmen (was allerdings grundsätzlich nicht nötig ist, da nachhaltige Investments durchschnittlich nicht schlechter performen). Im letzten Jahr war diese Bereitschaft nur bei 45 Prozent der Befragten vorhanden, während 50 Prozent sie für sich ausschlossen. Daran kann man eine kleine Trendumkehr ablesen, die womöglich auf nachrückende Altersgruppen zurückgeht: Besondere Priorität messen die unter 30-jährigen Umfrageteilnehmer dem Thema Nachhaltigkeit bei.
Über alle Altersgruppen hinweg werden im Dreiklang ESG in erster Linie E (Ecology) und S (Social) als wichtig empfunden: Jeweils 35 Prozent legen ihren Hauptfokus auf Umwelt-/Klimaschutz und auf soziale Aspekte. Verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) steht dagegen für 25 Prozent im Zentrum nachhaltiger Geldanlagen.
Im vergangenen Jahr wurden den deutschen Versicherern rund 135.000 Fahrraddiebstähle gemeldet, etwa 10.000 weniger als 2023. Der langjährige Trend zeigt damit nach unten. Vor 20 Jahren wurden noch circa 260.000 Fälle registriert.
Konterkariert wird diese erfreuliche Entwicklung allerdings durch galoppierende Schadenkosten. Im Durchschnitt erstatteten die Versicherer 1.190 Euro pro versicherten Diebstahl – vor 20 Jahren war es weniger als ein Drittel davon. Der Versicherer-Gesamtverband mutmaßt, dass Diebe immer gezielter hochwertige Räder entwenden. Zudem geht der Trend zum teuren E-Bike. Als Folge davon mussten die Gesellschaften 2024 die Rekordgesamtsumme von rund 160 Millionen Euro für die Schadenregulierung aufwenden.
Zahlreiche geklaute Räder sind jedoch nicht versichert. Nur etwa die Hälfte der etwa 27 Millionen Hausratversicherungen in Deutschland enthält eine Fahrradklausel, die Diebstahl
abdeckt. Die polizeiliche Statistik weist denn auch wesentlich mehr Fahrraddiebstähle für 2024 aus, nämlich 247.000.
Die Hoffnung, die Welle an Mittelabflüssen aus offenen Immobilienfonds (OIF) würde nach einem Sondereffekt abebben, scheint sich nicht zu erfüllen. Wie aus Daten der Deutschen Bundesbank hervorgeht, zogen die Anleger, nach 499 Millionen Euro im Januar, im Februar netto 730 Millionen Euro aus OIF ab. Das ist der höchste Aderlass seit 8 Jahren – und der 19. in Folge. Knapp 8 Milliarden Euro büßten die Fonds seit September 2023 unterm Strich ein.
Anteilsrückgaben stehen wegen der gesetzlichen Wartefrist häufig in Zusammenhang mit Ereignissen, die zwölf Monate zuvor den Markt bewegten. OIF-Analysten vermuten, dass die hohen aktuellen Abflüsse maßgeblich von der Pleite der Signa-Gruppe von Ex-Milliardär René Benko getriggert wurden. Für das Liquiditätsmanagement der Fonds bleiben sie eine Herausforderung – reicht das Geld in der Kasse nicht für die Auszahlung der Anleger, müssen Portfolioimmobilien unter Zeitdruck und womöglich unter Buchwert verkauft werden. Spannend wird es noch einmal im Sommer: Dann jährt sich die 17-prozentige Abwertung eines großen OIF, die für viel Aufsehen gesorgt hat.
Polizei warnt vor Cybertrading-Betrug
30.04.2025
Die Investition in Kryptowährungen ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern auch für die breite Masse normal geworden. Auftrieb gab nicht zuletzt die Wahl des krypto- und deregulierungsfreundlichen US-Präsidenten Donald Trump, der Anfang März ein Dekret zur Bildung einer strategischen Digitalwährungsreserve unterschrieb. Der anhaltende Hype schürt die Angst, etwas zu verpassen – und treibt selbst Privatanleger in ein Kryptoengagement, die von dieser Assetklasse wenig bis nichts verstehen. Ein fruchtbarer Boden für Kriminelle, wie die Polizei Offenburg kürzlich warnte.
Eine beliebte Cybertrading-Betrugsmasche besteht darin, online als Finanzberater oder Handelsplattform aufzutreten und atemberaubende Renditen mit Kryptos zu versprechen. Diese Gewinne werden mit anfänglichen kleinen Investitionssummen häufig auch tatsächlich verbucht. Wenn dann die Hemmungen fallen und große Beträge investiert werden, sind die Betrüger jedoch schnell über alle Berge. So geschah es vor Kurzem einem Mann aus Rastatt, der zuerst 250 Euro und anschließend immer größere Summen auf ausländische Konten einer vermeintlichen Kryptobörse überwies. Am Ende war er um rund 600.000 Euro ärmer.
In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
