Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.
Aktuelle News
Um fast 50 Prozent stiegen die Leistungsausgaben der deutschen Cyberversicherer 2023. Die
ausgezahlten 180 Millionen Euro entsprechen in etwa den Beitragseinnahmen. Circa 4.000
Hackerangriffe wurden erfasst, ein Plus von 19 Prozent gegenüber 2022.
„Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich noch einmal verschärft“, warnt der
Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen. Wirksame
Prävention werde immer wichtiger, bei mehr und mehr Versicherern auch als Voraussetzung für
den Abschluss einer Cyberversicherung.
Eine aktuelle forsa-Umfrage belegt jedoch nach wie vor eklatante Sicherheitsmängel in
deutschen mittelständischen Unternehmen. Nicht einmal jedes dritte wird demnach den
gängigen Basisanforderungen gerecht. „Ohne funktionierende IT geht in den meisten
Unternehmen mittlerweile nichts mehr. Entsprechend ihrer Bedeutung sollten auch die ITSysteme geschützt werden“, appelliert Asmussen. Eine Cyberpolice schütze zwar im Ernstfall,
doch dessen Abwehr müsse im Vordergrund stehen.
Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile
weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des
Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“
bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem
Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer als lebenslange
garantierte Rente zahlen würde, dann komme man damit in über 95 Prozent der Fälle bis zum
Lebensende über die Runden. Meist bleibe sogar noch etwas zum Vererben übrig.
Harsche Kritik an den Berechnungsgrundlagen hat neben dem Versicherer-Gesamtverband GDV
auch das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) geäußert. Letzteres spricht unter der
Überschrift „Zu schön, um wahr zu sein“ von „vollkommen unplausiblen Annahmen“. So werde
eine jährliche Rendite von 6 Prozent unterstellt, obwohl der zugrunde gelegte Musterfonds
lediglich 30 Prozent Aktien neben 70 Prozent Rentenpapieren enthalte. Unterschätzt würden
zudem das Performancerisiko und das Langlebigkeitsrisiko.
Wie desolat die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen aussehen, zeigt ein höchst
ungewöhnlicher Schritt, zu dem sich kürzlich 17 von ihnen gezwungen sahen: Zum zweiten Mal
in diesem Jahr hoben sie ihren Zusatzbeitrag an. Fünf weitere Anbieter erhöhten ihren
kassenindividuellen Aufschlag ebenfalls, nachdem sie zu Jahresanfang noch mit einem stabilen
Wert für 2024 gerechnet hatten. Grund ist ein Minus von 2,2 Milliarden Euro im ersten Halbjahr.
Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltung wuchsen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,3
Prozent, was selbst eine 5,5-prozentige Steigerung des Beitragsvolumens nicht kompensieren
kann.
Diese aktuellen Prämienerhöhungen werden nicht ausreichen – schon jetzt prognostiziert der
Dachverband der Betriebskrankenkassen, dass der Zusatzbeitrag 2025 im Schnitt um 0,75
Prozentpunkt ansteigen wird. Hinzu kommt die ab dem kommenden Jahr deutlich höhere
Beitragsbemessungsgrenze, die für Gutverdiener ebenfalls auf eine Beitragssteigerung
hinausläuft. Auch die Schwelle für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, die
Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird angehoben. Wer damit liebäugelt, Privatpatient zu werden,
sollte daher gegebenenfalls noch in diesem Jahr Nägel mit Köpfen machen.
Kryptowährungs-Automaten: eine gute Idee?
26.09.2024
Als kürzlich die Meldung die Runde machte, dass die Finanzaufsicht BaFin 13 KryptowährungsAutomaten aus dem Verkehr gezogen hat, stellten sich viele Bundesbürger sicherlich zuerst die
Frage: Was ist denn ein Kryptowährungs-Automat?
Tatsächlich gibt es solche Geräte mittlerweile dutzendfach in Deutschland, auch wenn diese
Dienstleistung halb im Schatten angeboten wird. Wegen der Geldwäschegefahr müssen
Betreiber eine Erlaubnis für Bankgeschäfte besitzen, was offenbar nicht von allen beherzigt wird.
Die Automaten versprechen einen schnellen, unkomplizierten Umtausch von Bargeld in eine
Kryptowährung oder umgekehrt.
Allerdings geht es auch hier nicht anonym: Man benötigt eine App und einen Account mit Wallet,
der eine Identitätsprüfung voraussetzt. Der Online-Erwerb von Kryptowährungen ist
demgegenüber kaum aufwendiger, aber viel günstiger. Laut Erhebungen der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen betragen die Gebühren an Automaten bis zu 10 Prozent. Bei OnlineBrokern sind es in der Regel unter 2 Prozent.
Als „Immo Tommy“ versorgt Tomislav Primorac eine breite Followerschaft in den sozialen Medien
mit Tipps zum Reichwerden mit Immobilieninvestments. Für Schlagzeilen hat zuletzt gesorgt,
dass von ihm bzw. seinen Handlangern an Follower vermittelte Immobiliendeals offenbar sehr
zweifelhaft waren – und vor allem ihn selbst durch happige Provisionen reich gemacht haben.
Einige der sich geprellt fühlenden Privatinvestoren hatten dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“
und dem NDR von ihren bitteren Erfahrungen berichtet. „Immo Tommy“ hat mittlerweile in
einem Videostatement Fehler eingeräumt, vor allem aufseiten „verschiedener Firmen, mit denen
wir zusammenarbeiten“. Wenig tröstlich indes sein Hinweis: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“
Den meisten der über den Tisch gezogenen Investoren dürfte nicht bewusst gewesen sein, dass
„Immo Tommy“ als Influencer keinerlei Regulierung oder Aufsicht unterliegt. Im Gegensatz zu
professionellen Immobilienmaklern und -beratern müssen solche Internetstars und -sternchen
keine Qualifikation nachweisen. Der Fall wirft erneut die Frage auf, ob Finanz-Influencer
strengeren Regeln unterworfen werden sollten. Als Zuschauer und Follower sollte man
jedenfalls gesunde Vorsicht walten und sich nicht von einem charismatisch-kennerhaften
Auftritt blenden lassen.
Gut drei Jahre nach der katastrophalen Sturzflut, die vor allem das nördliche Rheinland-Pfalz
und das südliche Nordrhein-Westfalen heimgesucht hat, sind nunmehr über 90 Prozent der
Schadenssumme von den Versicherern an die Geschädigten gezahlt worden. Konkret wurden
circa 7,5 Milliarden Euro an mehr als 200.000 Versicherte überwiesen, gut eine weitere Milliarde
wurde für die noch ausstehenden Arbeiten zurückgestellt. Die Schadenabwicklung dieser bislang
folgenschwersten Naturkatastrophe in Deutschland, bei der über 180 Menschen ihr Leben
verloren, ist damit grundsätzlich abgeschlossen.
Für 2021 eingetretene Schäden durch Naturgefahren mussten die Versicherer insgesamt 15,9
Milliarden Euro aufwenden, da neben der Ahrtal-Sturzflut weitere Überschwemmungen und
zerstörerische Stürme auftraten – so schadenträchtig war bisher kein anderes Jahr. Da
Extremwetterrisiken zunehmen, fordert die Versicherungswirtschaft verstärkte Maßnahmen zur
Prävention und zur Klimafolgenanpassung. Auch die unzureichende Abdeckung mit
Elementargefahrenschutz bleibt ein Thema zwischen Versicherern und Politik – nur gut die
Hälfte der deutschen Hausbesitzer hat eine entsprechende Police abgeschlossen.
Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen,
dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben.
Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die
avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet.
Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die
Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer
Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die
Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer
automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie
nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr
Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten
Sozialpartnerschaften herrscht.
Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
